Was sind steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Immobilienbesitzer?
Als Immobilienbesitzer hat man verschiedene steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten, die dazu beitragen können, die Steuerlast zu reduzieren. Hier sind einige der wichtigsten Abschreibungsmöglichkeiten:
- Abschreibung von Gebäuden: Gebäude können über die sogenannte lineare Abschreibung über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass jedes Jahr ein fester Prozentsatz des Gebäudewerts als Abschreibung geltend gemacht werden kann.
- Abschreibung von Renovierungs- und Sanierungskosten: Kosten für Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen können über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben werden. Hierbei können 9% der Kosten pro Jahr als Abschreibung geltend gemacht werden.
- Abschreibung von Einrichtungsgegenständen: Möbel und Einrichtungsgegenstände, die in einer vermieteten Immobilie genutzt werden, können über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben werden. Hierbei können 10% der Anschaffungskosten pro Jahr als Abschreibung geltend gemacht werden.
- Abschreibung von Grundstücksanteilen: Wenn eine Immobilie auf einem Grundstück steht, kann auch der Wert des Grundstücksanteils abgeschrieben werden. Hierbei kann der Wert des Grundstücks über einen Zeitraum von 50 Jahren linear abgeschrieben werden.
- AfA-Modell: Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es die Möglichkeit, die Abschreibung über das sogenannte AfA-Modell zu regeln. Hierbei können die Abschreibungen über einen Zeitraum von 12 bis 40 Jahren gestreckt werden, was zu einer höheren Abschreibung führt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Abschreibungen nur für vermietete Immobilien gelten und nicht für selbstgenutzte Wohnimmobilien. Zudem müssen die Abschreibungen in der Steuererklärung korrekt angegeben werden, um von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können. Es empfiehlt sich daher, eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass alle Abschreibungsmöglichkeiten optimal genutzt werden.